Bei der 34a-Sachkundeprüfung erwirbt man einen Nachweis darüber, ob eine Person für die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbrache – z.B. als Sicherheitsfachkraft, persönlich geeignet ist und über das notwendige rechtliche und fachliche Wissen verfügt. 

Der Erwerb dieses Nachweises ist durch § 34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben, wenn Leben und Eigentum fremder Personen, bewacht werden sollen und diese Aufgaben als Arbeitnehmer oder als Unternehmer übernommen werden. Speziell bei der Durchführung von Kontrollgängen im öffentlichen Bereich, beim Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive) oder bei der Bewachung von Einlassbereichen (Türstehern), ist eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung erforderlich. Auch weil mögliche Arbeitgeber im Bewachungsgewerbe, gemäß § 34 Gewerbeordnung, nur geprüfte Personen mit diesen Aufgaben betrauen dürfen.

Der Grund für die geforderte Prüfung, liegt in der Tatsache begründet, dass die Tätigkeit auch mit Risiken behaftet ist. Der Umgang mit fremden Menschen, oder die Möglichkeit angegriffen zu werden, erfordert besondere Kompetenzen über Handlungsweisen und erweiterte Kenntnisse. Zeitweise ist es als Sicherheitsfachkraft auch erforderlich, im Rahmen der Aufgaben, in Rechte Dritter einzugreifen. Spezielles Fachwissen, insbesondere über die Grenzen der eigenen Befugnisse, ist deshalb dringend erforderlich.

Um den 34a-Schein zu erlangen, ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer erforderlich. Der Inhalt der IHK-Prüfung umfasst dabei rechtliche Vorschriften, wie Datenschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Gewerberecht, Unfallverhütung, aber auch fachliche Pflichten und Befugnisse wie der Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalations- und Sicherheitstechnik. In der Regel geht der IHK-Prüfung ein Unterrichtsverfahren von 40 Stunden für Arbeitnehmer und 80 Stunden für Unternehmer voraus.

Bestehen Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person, kann der Erwerb des 34a-Scheins und damit die Tätigkeit auch untersagt werden. Zweifel liegen in der Regel dann vor, wenn der Antragsteller Mitglied einer verfassungswidrigen Partei ist oder einschlägige Vorstrafen bestehen.

Die Sachkundeprüfung eröffnet aber auch neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat, wodurch der Teilnehmer künftig als geprüfter Sicherheitsmitarbeiter bzw. Sicherheitsfachkraft tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst. Zudem bestehen besonders in Ballungsräumen gute Verdienstmöglichkeiten mit Schichtzulagen und entsprechende Arbeitsangeboten.