Breites Spektrum
an Aufgaben mit
Abwechlungsreichen Tätigkeiten

Die Dienstleistungen durch Berufsgruppen der Sicherheitsbranche teilen sich in verschiedene Einsatzgebiete auf. Dazu zählen:

  • das Bewachungsgewerbe mit dem Schutz von Liegenschaften durch personelles Absichern, Schließeraufgaben und mobile Streifen,
  • der Veranstaltungsschutz oder –service mit Ordnern, Security, Kontrollen am Einlass und an den Kassen sowie dem Steuern von Menschenmengen („Crowd Management“),
  • das Überwachen von Geschäften im Einzelhandel gegen Diebstahl und Vandalismus,
  • der Schutz von gefährdeten Personen,
  • die Kontrollen von Gästen, Gepäck und Personal an Flughäfen oder Seeterminals sowie
  • besondere Aufgaben im Rahmen der Datensicherheit, des Brandschutzes und des Überwachens mithilfe von Video- beziehungsweise Alarmanlagen.
Die Zahl der privaten Firmen, die Sicherheitsaufgaben von der Polizei und anderen öffentlichen Wachdiensten übernehmen, steigt unverändert.

Berufe mit Perspektive und Zukunft

Sicherheits- und Schutzaufgaben gewinnen in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Spezialisierte Firmen mit qualifizierten Fachkräften begegnen in vielen Bereichen möglichen Gefahren und halten die Ordnung aufrecht. Dafür schafft die Sicherheitsbranche seit Jahren neue interessante Arbeitsplätze im Bewachungsgewerbe, beim Veranstaltungsschutz oder der Security. Alleine 2015 steigerte sie den Umsatz auf 14,5 Milliarden Euro. Neben Dienstleistungen tragen technische Einrichtungen – wie Alarm- und Schließanlagen – zum ungebremsten Wachstum der Unternehmen bei. Die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter wachsen und damit der Bedarf an hochwertiger Ausbildung. Eng abgestimmt mit der Bundesagentur für Arbeit bietet die Branche zahlreiche Chancen zur Umschulung und Weiterbildung für attraktive berufliche Felder.

Hochwertige Ausbildung  
schafft die notwenDige Qualifikation
im 
Bewachungsgewerbe

Die Unterrichte gemäß § 34 der Gewerbeordnung (GewO) sowie Prüfungen für den Nachweis der Sachkunde an einer Industrie- und Handelskammer sind seit 1996 Pflicht. Erst ein erfolgreicher Abschluss ermöglicht den Einsatz beim Objekt- und Veranstaltungsschutz, bei der Security oder im Wachdienst. Um eine Waffenbesitzkarte bei den Behörden zu beantragen, bedarf es einer Sachkundeprüfung nach § 7 des Waffengesetzes. Für das Tragen von Pistolen, Revolvern und Gewehren im öffentlichen Raum gelten darüber hinaus strenge Regeln. Private Sicherheitsschulen sorgen für die notwendigen Kenntnisse in Form von Kursen und bereiten gezielt auf die Prüfungen vor. Sie vermitteln den vorwiegend auf rechtliche Fragen ausgelegten Stoff durch professionelles Lehrpersonal und erfahrene Werkschutzmeister. Eine zeit- und kostensparende Alternative stellt beispielsweise die Onlineschulung dar. Seit 2002 gibt es den Beruf der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)“, der eine dreijährige Ausbildung voraussetzt. Bei viereinhalb Jahren einschlägiger Berufserfahrung führt ein dreimonatiger Spezialkurs zum gleichen Ziel. Bereits nach drei Jahren erlaubt der Gesetzgeber die Qualifikation zur „IHK-geprüften Schutz- und Sicherheitskraft“. Für Aufgaben im Personenschutz gelten in der Sicherheitsbranche ausgesprochen hohe zusätzliche Vorgaben. Die „Meister für Schutz und Sicherheit“ ersetzen seit 2004 den bis dahin auf vergleichbarer Ebene qualifizierten „Werkschutzmeister“. Diese nehmen Führungsaufgaben in großen Betrieben oder Sicherheitsabteilungen von Konzernen wahr.


Umfangreiche rechtliche Grundlagen

für Bewachungsgewerbe und Veranstaltungsschutz

Umfassende gesetzliche Normen begrenzen die zulässigen Aufgaben von Sicherheits- und Schutzdiensten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Dienstleistern werden auf Grundlage von § 34a der GewO und der Bewachungsverordnung tätig. Sie nutzen lediglich die allen Bürgern zustehenden Rechte zur vorläufigen Festnahme bei unmittelbar erfolgten Straftaten (sogenannter „Jedermann-Paragraf“) sowie die Notwehr, Nothilfe und den Notstand. Zusätzlich erlaubt dem Objektschutz oder der Security ein übertragenes Hausrecht für den betreffenden Bereich das einschlägige Handeln. Das Wahrnehmen hoheitlicher Aufgaben ist ausschließlich im Luftverkehr, für die Bundeswehr und Betreiber von Kernkraftanlagen zulässig.