Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie für Weiterbildung Bielefeld GmbH (AfW) für 34a bei Buchungen von Seminaren

Allgemeines

Sämtlichen, im Rahmen der angebotenen Seminare von der AfW erbrachten Lieferungen und Leistungen, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen, auf die im Auftrag oder in sonstigen Schreiben des Kunden Bezug genommen wird, werden nicht anerkannt, sofern im Einzelfall diesen durch die AfW nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Vertragsgegenstand Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO

Die Akademie stellt dem Käufer den Zugang zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zur Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO als Lizenz zur Verfügung.

Der Kunde kann selbst entscheiden, ob er zu den vorgegebenen Unterrichtszeiten persönlich erscheint oder online via Live-Online Schaltung teilnimmt. Die Akademie kann aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. im Falle einer Pandemie) die Teilnehmer von der Präsenzschulung ausschließen. In einem solchen Fall muss der jeweilige Teilnehmer die Unterrichtseinheiten via Live-Online Schaltung wahrnehmen. Sollte auch diese Möglichkeit aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. im Falle einer Pandemie) akademieseits nicht möglich sein, so verlängert sich automatisch die Laufzeit der Lizenz um diesen Zeitraum. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.

Die Laufzeit der Lizenz beträgt insgesamt 6 Monate. Entscheidend hierfür ist das Datum der Seminaranmeldung. Zudem wird eine dreimonatige Karenzzeit gewährt.

Jede Lizenz hat einen Umfang i.H.v. 72 Unterrichtseinheiten, welche innerhalb der Laufzeit inkl. Karenzzeit absolviert werden müssen.

Die Unterrichtstermine finden i.d.R. Montag, Mittwoch, Freitag in der Zeit von 18:00 Uhr bis ca. 21:15 Uhr statt. Der Lizenzgeber behält sich Änderungen vor. Änderungen müssen mindestens 1 Tag vorher per Mail bekannt gegeben werden, ansonsten darf der Teilnehmer das verpasste Modul (4 UE) kostenfrei wiederholen.

Eine Lizenz darf nur genutzt werden, wenn diese Person vorab entweder eine von ihr unterschriebene Datenschutz- und Einwilligungserklärung der Akademie für Weiterbildung Bielefeld GmbH an den Lizenzgeber übermittelt hat oder eine Bestätigung im Online-Shop (Checkbox) akzeptiert hat.

Bei Nichtbestehen der Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO darf diese Person mit einer Einzellizenz den Vorbereitungskurs auf die Sachkundeprüfung einmal kostenfrei wiederholen. Dazu muss ein entsprechendes Schreiben der jeweiligen IHK vorgelegt werden, welches das Nichtbestehen dokumentiert.

Bei einer vorzeitigen Kündigung (vor Ablauf der vereinbarten Unterrichtseinheiten) erfolgt keine Erstattung der Maßnahmenkosten, auch nicht in Teilen.

Bei Unterrichtsausfall durch Krankheit des Dozenten, durch technischen Ausfall der Live-Online Schaltung im Verantwortungsbereich der Akademie oder durch höhere Gewalt werden die ausgefallenen Unterrichtseinheiten kostenfrei nachgeholt. Eine Erstattung erfolgt nicht. Zudem ergibt sich durch die vorgenannten Ausfallgründe kein Schadenersatzanspruch.

 

Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

Alle überlassenen Unterlagen und Lernmittel wie

·       Lehrbuch

·       Komplette Prüfung

·       Lernstandserhebung

·       Übungsfragen

 

sind nur für den eigenen privaten Zweck bestimmt. die Weitergabe an Dritte, gleich zu welcher Nutzung, ist dem Teilnehmer untersagt.

Die Kosten für eine Lizenz (Lehrgangsgebühr) muss im Voraus bezahlt werden und ist sofort in voller Höhe ohne Abzug fällig.

Durch die Teilnahme an dem Kurs besteht kein Anspruch auf eine Beschäftigung.


Urheberrecht/Nutzungsrecht

Das Urheberrecht an den Seminarunterlagen obliegt dem jeweiligen Ersteller. Der Teilnehmer erhält an den ihm ausgehändigten Seminarunterlagen lediglich ein einfaches Nutzungsrecht, beschränkt auf den Zweck des konkreten Seminareinsatzes. Der Teilnehmer hat nicht das Recht, die Seminarunterlagen ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von der AfW zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form zu verbreiten. Auch ein Ton oder Videomitschnitt des Seminars ist ohne schriftliche vorherige Zustimmung von der AfW bzw. des von der AfW eingesetzten Referenten nicht gestattet. § 53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) bleibt unberührt.  

Haftung

1. Die AfW haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der AfW, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.2. Die Haftung von der AfW, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern sich die Haftung nicht auf solche Pflichten bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Seminars überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde/Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Sonstiges1. Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.2. Soweit Teilnehmer eines Seminars Kaufleute sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bielefeld. Gegenüber Nichtkaufleuten richtet sich der Gerichtsstand nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.